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Nachlasspfleger bestellen?

Verfahren > Amtsgericht Nachlass
Nachlasspfleger
Manchmal ist eine Erbe nicht greifbar. 
Dann kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen.
Auf dies Weise soll der Nachlass gesichert werden.

Das Nachlassgericht kann selbst einzelnen Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses vornehmen. Dies geschieht eher selten.

Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht für einen bestimmten Wirkungskreis bestellt – meist die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Ermittlung der Erben.
Der Nachlasspfleger ist dann der gesetzliche Vertreter der noch unbekannten, endgültigen Erben.
Häufig ist der Nachlasspfleger ein Rechtsanwalt. Er hat im Interesse der endgültigen Erben zu handeln. 
Er unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichts.
Wer bekommt den Nachlass?
Pflichtteilsschenkungen
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